Gerichtsvollzieher Entrümpelung

Zwangsräumung – wenn der Gerichtsvollzieher die Entrümpelung anordnet

Wurde vom Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung oder Entrümpelung bestimmt, sind wir Ihr erfahrener Fachbetrieb in Hamburg.

Gerichtsvollzieher Entrümpelung Hamburg

Als Vermieter haben Sie nach der Räumungsklage Rechte und Pflichten.
Sie können uns vertrauen, da wir erfahrene Spezialisten für Zwangsräumungen in Hamburg und der Umgebung sind.
Wir unterstützen Vermieter und Gerichtsvollzieher bei der Entrümpelung und gesetzeskonformen Zwangsräumung von Immobilien.
Ebenfalls entrümpeln wir die Messiwohnung, diskret und rasch.

 

Gerichtsvollzieher – Entrümpelung mit geeignetem Fachbetrieb

Als Vermieter sind Sie berechtigt, nach Ablauf eines Monats über den Hausrat zu verfügen. Damit Sie mit dem Erlös den entstandenen Schaden mindern dürfen, ist die Entrümpelung in Hamburg ordnungsgemäß und zielgerichtet durchzuführen. Von einem unkoordinierten und undokumentierten Vorgehen ist abzuraten. Hat der Gerichtsvollzieher die Entrümpelung angeordnet, darf der Vermieter unter Einhaltung der Frist den Hausrat verkaufen oder versteigern lassen. Beauftragen Sie uns als zuverlässiges und erfahrenes Entrümpelungsunternehmen. Wir entrümpeln schnellstmöglich und verwerten den Hausrat zum bestmöglichen Preis.

 

Letztes Mittel der Gerichtsvollzieher – die Zwangsräumung

Zieht der Mieter nach einer rechtmäßigen Kündigung nicht aus, kann der Vermieter die Räumungsklage erheben. Der Gerichtsvollzieher wird vor der Entrümpelung eine letzte Frist setzen. Zieht der Mieter dennoch nicht aus, ordnet der Gerichtsvollzieher schließlich die Entrümpelung und Zwangsräumung an. Der Mieter wird aus der Wohnung entfernt – notfalls mit Unterstützung der Polizei. Im Zuge der Zwangsräumung wird der Gerichtsvollzieher vor der Entrümpelung die Schlösser austauschen lassen und eine Spedition mit der Räumung beauftragen. Die Entrümpelung ist in Hamburg unsere Expertise. Wir sind kurzfristig vor Ort und übernehmen als Profis die sofortige Räumung und Reinigung aller Flächen.

 

Kosten des Vermieters bei der Entrümpelung in Hamburg

Die Kosten für die Zwangsräumung und Entrümpelung muss in Hamburg zunächst der Vermieter übernehmen. Ist vom Gerichtsvollzieher eine Entrümpelung bzw. Zwangsräumung angeordnet, darf der Vermieter seine Kosten durch Verwertung des Hausrats decken. Als erfahrenes und zuverlässiges Entrümpelungsunternehmen sind wir zuständig für:

– Erfassung und fachgerechte Dokumentation des Hausrat
– Entrümpelungen von Firmen und Gewerbe
– Räumung von Kellern und Garagen
– Sperrmüll und vorschriftsmäßige Entsorgung
– Beurteilung und Bewertung aller Gegenstände
– Verkauf und Versteigerung von Hausrat
– Wertanrechnung von Gegenständen
– Vollständige Räumung aller Flächen
– Reinigung und besenreine Übergabe
– Einlagerung von Gegenständen

 

Zeit sparen und Kosten minimieren bei der Entrümpelung in Hamburg

Als geeigneter Fachbetrieb unterstützen wir Vermieter und Gerichtsvollzieher mit der Entrümpelung und Zwangsräumung. Als Vermieter sind Sie zeitlich und örtlich gebunden und können dem Verwaltungsaufwand bei einer Zwangsräumung kaum nachkommen. Nach Vorgabe der Gerichtsvollzieher sind wir für die Entrümpelung und Räumung verantwortlich. Wir organisieren, klassifizieren, bewerten und verwerten die Gegenstände aus der Messiwohnung und nach der Zwangsräumung. Unsere Aufzeichnungen und Vorgehensweisen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Seit vielen Jahren führen wir für Hamburger Vermieter und Gerichtsvollzieher die Entrümpelung und Zwangsräumung mit großer Verlässlichkeit aus.

 

Renovierungsarbeiten bei Messiwohnung und Entrümpelung

Für Gerichtsvollzieher sind wir bei der Entrümpelung auch bundesweit im Einsatz. Nach einer Zwangsräumung stellen wir im Rahmen des Möglichen umgehend besenreine und vermietbare Räumlichkeiten wieder her. Wird vom Gerichtsvollzieher eine Entrümpelung angeordnet, umfasst diese auch die zur Wohnung gehörenden Kellerräume, Dachböden, Garagen und verbundene Räumlichkeiten. Im Zuge der Entrümpelung räumen wir sämtliche Flächen und bieten eine solide Hilfe für alle Renovierungsarbeiten an. Wir richten uns nach Ihren Wünschen und besprechen Holzarbeiten, Rückbau, Bodensanierung und die Badsanierung mit Ihnen.

 

Gerichtsvollzieher nach der Entrümpelung – so geht es weiter

Ist vom Gerichtsvollzieher eine Entrümpelung bzw. Zwangsräumung angeordnet, erstellen wir Ihnen kurzfristig ein kostenloses Angebot sowie einen detaillierten Plan für die Entrümpelung und Verwertung. Sollen Hausrat und Mobiliar im Rahmen der Räumung zwischengelagert werden, bieten wir Ihnen günstige Flächen auf unserem gesicherten Gelände an. Für verwertbare Gegenstände stellen wir eine transparente und attraktive Wertanrechnung auf. Als Alternative zur Entsorgung geben wir funktionsfähige Gegenstände gerne als Spende an gemeinnützige Organisationen weiter. Zwangsräumungen verursachen bereits genug Ärger – minimieren Sie den Schaden und vertrauen Sie auf einen professionellen und kompetenten Partner bei der Zwangsräumung oder wenn der Gerichtsvollzieher eine Entrümpelung angeordnet hat.

Gerichtsvollzieher Entrümpelung Hamburg Nord

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